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Wer hilft mir bei rechtlichen Fragen?
Österreichischer Mieter- und Wohnungs- eigentümerbund (ÖMB)
Information bei Eigentums- und Mietrechtsfragen, Erstberatung in allen wohnrechtlichen Fragen ist beim ÖMB kostenlos (auch ohne Mitgliedschaft).
www.mieterbund.at
Mieterschutzverband Österreich – Landesverband Tirol
Hilfe bei Problemen rund um das Thema Wohnen
- 6020 Innsbruck · Müllerstraße 27 / 1.Stock
- +43 512 574035
- office@msv-tirol.at
- www.mieterschutzverband.at
Mietervereinigung Österreich
Landesstelle Tirol: Beratung in allen Fragen rund ums Wohnen.
Hinweis: Türkisch-Dolmetsching jeden 1. Dienstag im Monat
- Alois Kemter-Straße 1, 6330 Kufstein
- +43 5372 62682
- Adamgasse 9, 6020 Innsbruck
- +43 512 582431
- tirol@mietervereinigung.at
- www.mietervereinigung.at
Wohnsitz anmelden
Alle Bürger:innen müssen sich innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft beim Meldeamt der Heimatgemeinde anmelden. Die Adresse findest du im Gemeindeteil.
Was muss ich mitbringen?
- Personalausweis oder Reisepass
- ausgefüllter Meldezettel:
Welcher von der:dem Vermieter:in unterschrieben werden muss. Ein unterschriebener Mietvertrag reicht nicht.
Den Meldezettel als Download PDF findest du hier.
Sich in Österreich anmelden
Ich bin EU- oder EWR-Bürger:in oder Schweizer:in
Anmeldebescheinigung beantragen (für Aufenthalt länger als 3 Monate)
Nahe Angehörige von EWR-Bürger:innen, die aus Drittstaaten stammen, erhalten eine Aufenthaltskarte, welche für 5 Jahre gültig ist. Im Anschluss kann die Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte beantragt werden.
Wo?
Bezirkshauptmannschaft Kufstein Heimatgemeinde
Bozner Platz 1, 6330 Kufstein
Dafür muss online ein Termin vereinbart werden
Was muss ich mitbringen?
- Meldezettel
- Personalausweis oder Reisepass
- Einkommensnachweis (Gehaltszettel, Arbeitsvertrag oder Bankguthaben)
- Versicherungsnachweis bzw. E-Card
- 15,00 € Gebühr
- für Ehepartner:in: Heirats- oder Partnerurkunde
- für Kinder: Geburts- oder Adoptionsurkunde
Ich bin kein:e EU/EWR/Schweize:r Bürger:in (= Drittstaaten)
Antrag Visum für Österreich (für 1-90 Tage bzw. 91-180 Tagen Aufenthalt)
Für einen vorübergehenden Aufenthalt bis maximal 6 Monate benötigen Drittstaatsangehörige in der Regel ein Visum. Ein Visum erhältst du bei den österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland. Das sind die österreichischen Botschaften oder Konsulate. Personen aus manchen Ländern dürfen auch ohne Visum für touristische Zwecke einreisen. Für bestimmte Arbeiten (vor allem für Saisonarbeit) kann ein Aufenthaltsvisum erteilt werden (Visum D).
Wo?
Österreichische Botschaft, Konsulat im Heimatland vor der Einreise
Was muss ich mitbringen?
Bei der österreichischen Botschaft oder Konsulat nachfragen oder unter Applying for Visa nachschauen.
Es gibt Länder, die von der Visumspflicht befreit sind, diese findest du hier:
Visaliste (englisch)
Antrag Visum für Österreich (für 1-90 Tage bzw. 91-180 Tagen Aufenthalt)
Es gibt 3 verschiedene Arten von Aufenthaltstiteln:
- Aufenthaltsbewilligung: Ausgestellt für einen Aufenthalt von mehr als sechs Monate und befristet auf 12 Monate zu einem bestimmten Zweck (beispielsweise für Schüler:innen oder Studierende). Sie können unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden.
- Niederlassungsbewilligung: Mit einer Niederlassungsbewilligung kannst du länger in Österreich bleiben, zum Beispiel als Familienangehörige:r von Österreicher:innen. Der Aufenthalt ist befristet und kann unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden. Bei manchen Niederlassungsbewilligungen dürfen nur eine bestimmte Anzahl an Personen pro Jahr nach Österreich kommen.
- Daueraufenthalt – EU: Wenn du 5 Jahre in Österreich gewohnt hast und das Modul 2 der Integrationsvereinbarung (siehe „Was ist die Integrationsvereinbarung?“) abgeschlossen hast, kannst du dich mit diesem Aufenthaltstitel unbefristet in Österreich aufhalten.
Wo?
Persönlich in der österreichischen Botschaft oder im Konsulat im Heimatland vor der Einreise nach Österreich. Ausnahme: Den Antrag zur Verlängerung deines Aufenthaltstitels musst du in Österreich bei der Bezirkshauptmannschaft stellen.
Was muss ich mitbringen?
Frag bitte bei der österreichischen Botschaft/Konsulat nach und schau hier nach: General conditions for the issue of residence permits.
Du bekommst einen Aufenthaltstitel, wenn folgende allgemeine Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sind:
- Du hast einen Krankenversicherungsschutz, der „alle Risiken“ abdeckt.
- Du musst nachweisen, dass du in einem Haus/Wohnung wohnst,
die groß genug für die Familie ist. - Der Lebensunterhalt muss gesichert sein. Das heißt, der Aufenthalt darf zu keiner finanziellen Belastung für die Allgemeinheit führen
= du musst also mehr verdienen, als du ausgibst. - Der Aufenthalt darf nicht die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährden, im Zusammenhang mit terroristischen oder extremistischen Aktivitäten stehen oder die Beziehung Österreichs zu anderen Staaten wesentlich beeinträchtigen.
Was bedeutet „Deutsch vor Zuzug“ (nur für Drittstaatsangehörige relevant)
Wenn du in Österreich bleiben möchtest, musst du bei erstmaliger Beantragung für einen Aufenthaltstitel einen Nachweis grundlegender Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A1 (GERS) erbringen. Den Nachweis musst du
haben, bevor du nach Österreich kommst. Anerkannt sind dabei nur Nachweise einer vom österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) anerkannten Prüfungseinrichtung. Genaue Informationen darüber findest du hier ÖIF.
FAQ zu Aufenthalt - Niederlassung - Integrationsvereinbarung
Was ist die Integrationsvereinbarung? (für Drittstaatsangehörige wichtig)
Das Modul 1
Das Modul 2
Weitere Infos dazu hier unter ÖIF Integrationsvereinbarung.
Ich möchte meine Familie nach Österreich holen
Familiennachzug für Angehörige von Österreicher:innen
Familiennachzug für Angehörige von Personen aus dem EU/-EWR-Raum und der Schweiz
Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen
Kernfamilie
- Ehepartner:innen – erst ab Vollendung des 21. Lebensjahres
- eingetragene Partner:innen – erst ab Vollendung des 21. Lebensjahres
- unverheiratete, minderjährige Kinder – dazu gehören auch Adoptiv- und Stiefkinder
Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen sind:
- ausreichende Existenzmittel
= Einkommen von mindestens 1.110,26 € für dich, 1.751,56 € für Ehepaare und 171,31 € für jedes Kind. - Krankenversicherungsschutz
- Mietvertrag
Aufenthaltsrecht & -titel
Ich möchte meinen Aufenthaltstitel verlängern
Wann erhalte ich ein unbefristetes Aufenthaltsrecht?
- Als EWR-Bürger:in erhältst du ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, wenn du dich 5 Jahre lang rechtmäßig und ununterbrochen in Österreich aufgehalten hast.
- Als Angehörige:r eines Drittstaates kannst du den Aufenthaltstitel Daueraufenthalt – EU beantragen, wenn du:
- während der letzten 5 Jahre die ganze Zeit in Österreich wohnen durftest und
- das Modul 2 der Integrationsvereinbarung erfüllst
- Asylberechtigte oder subsidiär Schutzberechtigte haben ebenfalls die Möglichkeit, nach Ablauf von 5 Jahren den Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ zu beantragen. Das Aufenthaltsrecht ist nach der Erteilung dieses Aufenthaltstitels unbefristet, die Karte musst du aber alle 5 Jahre verlängern.
Hilfreiche Anlaufstellen
Bezirkshauptmannschaft (Kufstein)
Bozner Platz 1, 6330 Kufstein
Dafür muss online ein Termin vereinbart werden.
ZeMiT/AST
- Jeden Donnerstag, 08:00 - 12:00 Uhr
- Feldgasse 12, 6330 Kufstein (Jugendzentrum Kufstein)
- +43 5372 63230
Oder in Innsbruck
- Andreas-Hofer-Straße 46, 6020 Innsbruck / 1. Stock
- +43 512 577170
- office@zemit.at
- www.zemit.at
Hilfreiche Links
- Informationsseite der Bundesregierung
- Tiroler Rechtsanwaltskammer (Anlaufstelle bei Rechtsfragen)
- Österreichischer Integrations Fonds
Wie lange darf ich in Österreich bleiben?
Das kommt darauf an, aus welchem Land du kommst und welches Visum/Aufenthaltstitel du besitzt. Ohne Arbeit oder sonstigen Tätigkeit (z. B. Studium), darfst du maximal 3 Monate in Österreich bleiben. Dann brauchst du eine Daueraufenthaltsbescheinigung. Bürger:innen aus Drittstaaten brauchen bis zu einem Aufenthalt von 6 Monaten ein Visum und nach diesen 6 Monaten einen Aufenthaltstitel um in Österreich zu bleiben.
Weitere Infos dazu gibt es hier unter Niederlassung in Österreich.
Sonstige Anmeldungen
Auto anmelden
Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, dürfen ein Auto oder einen Anhänger mit ausländischem Kennzeichen einen Monat lang in Österreich verwenden. Danach muss das Auto in Österreich angemeldet werden. Die neue Wohnadresse muss bei einer Zulassungsstelle gemeldet werden.
Weitere Infos dazu hier: Fahren mit ausländischem Kennzeichen
Bevor ein Auto/Motorrad/Moped bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden kann, muss eine in Österreich gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Folgende Unterlagen brauchst du dafür:
- Ausweisdokument
(Zulassungsstelle macht eine Abfrage beim Melderegister) - Versicherungsbestätigung des Autos
- Genehmigungsnachweis (eines davon):
Typenschein/Einzelgenehmigung/Zulassungsnachweis/ letztes Genehmigungsdokument/beide Teile der Zulassungsbescheinigung (Letzteres bei Fahrzeugen aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU.) - Bei Neuwagen (eines davon): Kaufvertrag/ Rechnung/Verkaufsbestätigung/Typenschein des/der Eigentümers:in
- Bei Gebrauchtwagen (eines davon): gültiges Prüfgutachten/persönliche Erklärung der/der Vorbesitzers:in bei der Zulassungsstelle/ Schenkungsvertrag
Weitere Infos dazu hier: Kfz-Zulassung
Auch bei der KFZ-Versicherung müssen die aktuellen Daten bekanntgegeben werden. Meist genügt ein Schreiben mit Angabe der neuen Adresse.
Ummeldung/Umschreibung Führerschein = Beantragung eines österreichischen Führerscheins
Wenn ich ein:e Bewohner:in der EU oder des EWR bin, muss ich meinen Führerschein nicht umschreiben lassen. Habe ich als nicht-EU- oder EWR-Bürger:in meinen Wohnsitz in Österreich, gilt mein Führerschein noch 6 Monate lang. Danach muss ich ihn umschreiben lassen. Im Ausnahmefall muss ich auch eine praktische Fahrprüfung machen.
Folgende Unterlagen sind für die Umschreibung nötig:
- Reisepass
- ausländischer Führerschein (ggf. mit Übersetzung)
- Foto (Hochformat 35 x 45 mm)
- ärztliches Gutachten
- eventuell Bestätigung der Meldung (erleichtert die Abwicklung bei der Behörde, kann aber auch durch Abfrage der Behörde im Melderegister ersetzt werden)
Weitere Informationen findest du unter Checkliste Kfz und Führerschein in Österreich für Drittstaatsangehörige
Strom anmelden
In Österreich kannst du deinen Stromanbieter frei wählen. Dafür kannst du z. B. auf die Homepage von „e-control“ gehen, um dort Stromanbieter zu vergleichen und den Besten für dich auszusuchen. Wenn du einen Vertrag mit einem Stromanbieter abgeschlossen hast, musst du den lokalen Netzanbieter informieren, dass ein Wechsel der/des Bewohners:in der Wohnung/in dem Haus stattgefunden hat. Auch mit dem Netzbetreiber musst du dann einen Nutzungsvertrag abschließen oder du übernimmst den Vertrag der/des Vormieters:in.
Weitere Informationen zur Stromanmeldung gibt es auch hier unter „durchblicker“. (nur auf Deutsch)
Hund anmelden
Post weiterleiten
Internet anmelden
Internettarife solltest du online vergleichen und schauen, welcher Anbieter bei dir in der Gemeinde verfügbar ist. Hast du dich entschieden? Dann schließe online einen Vertrag ab (manchmal muss ein WLAN-Router gekauft werden).
Weitere Informationen zur Stromanmeldung und ein Vergleich von Internetanbietern gibt es auf „durchblicker“. (nur auf Deutsch)
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Was muss ich bei einer Schwangerschaft beachten? Gibt es finanzielle Unterstützung durch den Staat?
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Wie kann ich mich versichern? Wie beantrage ich eine e-card und was muss ich über das Gesundheitssystem wissen?
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