Wohnen
& Zuzug

Wie melde ich mich und meinen Wohnsitz in Österreich an? Wie kann ich meine Familie nach Österreich holen?

Wohnungssuche

Wohnungsbörsen

Hinweis: Weitere Wohnungsbörsen können hier bei Bedarf aufgenommen werden. Aktuelle durchschnittliche Miethöhe in Tirol: Laut Mietpreisindex: 8,14 €/m2 (Stand April 2023)

Immobilienmarkler:innen

Immobilienmakler:innen helfen dir bei der Suche nach einer Wohnung oder einem Haus. Diese können entweder online oder auch vor Ort in einem Immobilienbüro kontaktiert werden. Diese sind kostenpflichtig – die Kosten für die Provision müssen von den Vermieter:innen bezahlt werden. Besichtigungen mit Markler:innen sind für dich kostenlos.

Wer hilft mir bei rechtlichen Fragen?

Österreichischer Mieter- und Wohnungs- eigentümerbund (ÖMB)

Information bei Eigentums- und Mietrechtsfragen, Erstberatung in allen wohnrechtlichen Fragen ist beim ÖMB kostenlos (auch ohne Mitgliedschaft).
www.mieterbund.at

Mieterschutzverband Österreich – Landesverband Tirol

Hilfe bei Problemen rund um das Thema Wohnen

Mietervereinigung Österreich

Landesstelle Tirol: Beratung in allen Fragen rund ums Wohnen.

Hinweis: Türkisch-Dolmetsching jeden 1. Dienstag im Monat

oder

Wohnsitz anmelden

Alle Bürger:innen müssen sich innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft beim Meldeamt der Heimatgemeinde anmelden. Die Adresse findest du im Gemeindeteil.

Was muss ich mitbringen?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ausgefüllter Meldezettel:
    Welcher von der:dem Vermieter:in unterschrieben werden muss. Ein unterschriebener Mietvertrag reicht nicht.

 

Den Meldezettel als Download PDF findest du hier.

Vergiss nicht, dich beim Wegziehen beim Meldeamt auch wieder abzumelden! Dies kannst du auch online in der App Digitales Amt machen.

Sich in Österreich anmelden

(EWR-Bürger:innen, Schweizer:innen, Drittstaaten)

Ich bin EU- oder EWR-Bürger:in oder Schweizer:in

(EWR: EU + Norwegen, Island, Liechtenstein) (Anmeldefrist: 4 Monaten ab Ankunft)

Anmeldebescheinigung beantragen (für Aufenthalt länger als 3 Monate)

Nahe Angehörige von EWR-Bürger:innen, die aus Drittstaaten stammen, erhalten eine Aufenthaltskarte, welche für 5 Jahre gültig ist. Im Anschluss kann die Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte beantragt werden.

 

Wo?
Bezirkshauptmannschaft Kufstein Heimatgemeinde
Bozner Platz 1, 6330 Kufstein
Dafür muss online ein Termin vereinbart werden

 

Was muss ich mitbringen?

  • Meldezettel
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Einkommensnachweis (Gehaltszettel, Arbeitsvertrag oder Bankguthaben)
  • Versicherungsnachweis bzw. E-Card
  • 15,00 € Gebühr
  • für Ehepartner:in: Heirats- oder Partnerurkunde
  • für Kinder: Geburts- oder Adoptionsurkunde
Nahe Angehörige sind: Ehegatt:innen, eingetragene Partner:innen und Lebensgefährt:innen, Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, leibliche Kinder, Wahl- und Pflegekinder, Enkel und Urenkel, sowie im gemeinsamen Haushalt lebende leibliche KInder von Ehegatt:innen, eingetragene Partner:innen und Lebensgefährt:innen

Ich bin kein:e EU/EWR/Schweize:r Bürger:in (= Drittstaaten)

Antrag Visum für Österreich (für 1-90 Tage bzw. 91-180 Tagen Aufenthalt)

Für einen vorübergehenden Aufenthalt bis maximal 6 Monate benötigen Drittstaatsangehörige in der Regel ein Visum. Ein Visum erhältst du bei den österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland. Das sind die österreichischen Botschaften oder Konsulate. Personen aus manchen Ländern dürfen auch ohne Visum für touristische Zwecke einreisen. Für bestimmte Arbeiten (vor allem für Saisonarbeit) kann ein Aufenthaltsvisum erteilt werden (Visum D).

 

Wo?
Österreichische Botschaft, Konsulat im Heimatland vor der Einreise

 

Was muss ich mitbringen?
Bei der österreichischen Botschaft oder Konsulat nachfragen oder unter Applying for Visa nachschauen.

Es gibt Länder, die von der Visumspflicht befreit sind, diese findest du hier:
Visaliste (englisch)

Antrag Visum für Österreich (für 1-90 Tage bzw. 91-180 Tagen Aufenthalt)

Es gibt 3 verschiedene Arten von Aufenthaltstiteln:

  • Aufenthaltsbewilligung: Ausgestellt für einen Aufenthalt von mehr als sechs Monate und befristet auf 12 Monate zu einem bestimmten Zweck (beispielsweise für Schüler:innen oder Studierende). Sie können unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden.
  • Niederlassungsbewilligung: Mit einer Niederlassungsbewilligung kannst du länger in Österreich bleiben, zum Beispiel als Familienangehörige:r von Österreicher:innen. Der Aufenthalt ist befristet und kann unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden. Bei manchen Niederlassungsbewilligungen dürfen nur eine bestimmte Anzahl an Personen pro Jahr nach Österreich kommen.
  • Daueraufenthalt – EU: Wenn du 5 Jahre in Österreich gewohnt hast und das Modul 2 der Integrationsvereinbarung (siehe „Was ist die Integrationsvereinbarung?“) abgeschlossen hast, kannst du dich mit diesem Aufenthaltstitel unbefristet in Österreich aufhalten.

 

Wo?

Persönlich in der österreichischen Botschaft oder im Konsulat im Heimatland vor der Einreise nach Österreich. Ausnahme: Den Antrag zur Verlängerung deines Aufenthaltstitels musst du in Österreich bei der Bezirkshauptmannschaft stellen.

 

Was muss ich mitbringen?

Frag bitte bei der österreichischen Botschaft/Konsulat nach und schau hier nach: General conditions for the issue of residence permits.

Du bekommst einen Aufenthaltstitel, wenn folgende allgemeine Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sind:

  • Du hast einen Krankenversicherungsschutz, der „alle Risiken“ abdeckt.
  • Du musst nachweisen, dass du in einem Haus/Wohnung wohnst,
    die groß genug für die Familie ist.
  • Der Lebensunterhalt muss gesichert sein. Das heißt, der Aufenthalt darf zu keiner finanziellen Belastung für die Allgemeinheit führen
    = du musst also mehr verdienen, als du ausgibst.
  • Der Aufenthalt darf nicht die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährden, im Zusammenhang mit terroristischen oder extremistischen Aktivitäten stehen oder die Beziehung Österreichs zu anderen Staaten wesentlich beeinträchtigen.

Was bedeutet „Deutsch vor Zuzug“ (nur für Drittstaatsangehörige relevant)

Wenn du in Österreich bleiben möchtest, musst du bei erstmaliger Beantragung für einen Aufenthaltstitel einen Nachweis grundlegender Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A1 (GERS) erbringen. Den Nachweis musst du
haben, bevor du nach Österreich kommst. Anerkannt sind dabei nur Nachweise einer vom österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) anerkannten Prüfungseinrichtung. Genaue Informationen darüber findest du hier ÖIF.

FAQ zu Aufenthalt - Niederlassung - Integrationsvereinbarung

Was ist die Integrationsvereinbarung? (für Drittstaatsangehörige wichtig)

Die Integrationsvereinbarung ist der Nachweis, dass du Deutsch und die grundlegenden Werte der Republik Österreich lernst und in Österreich leben möchtest.

Das Modul 1

Das Modul 1 der Integrationsvereinbarung ist verpflichtend und besteht aus dem Nachweis von Deutschkenntnissen (Niveau A2 GERS) und Kenntnissen der grundlegenden Werte der Republik Österreich. Du musst innerhalb von 2 Jahren nach der erstmaligen Erteilung der Niederlassungsbewilligung die Deutschkenntnisse und Kenntnisse der Werte nachweisen.

Das Modul 2

Das Modul 2 der Integrationsvereinbarung ist freiwillig und besteht aus dem Nachweis von Deutschkenntnissen (Niveau B1 GERS) und vertieften Kenntnissen der wichtigsten Werte der Republik Österreich. Als Drittstaatsangehörige:r musst du diese Kenntnisse besitzen, wenn du dauerhaft in Österreich bleiben (Aufenthaltstitel Daueraufenthalt – EU) oder österreichische:r Staatsbürger:in werden möchtest.
GERS = Als Referenz für Sprachniveaus dient der Europäische Referenzrahmen für Sprachen

Weitere Infos dazu hier unter ÖIF Integrationsvereinbarung.

Falls du die Integrationsvereinbarung aus besonderen Gründen nicht abschließen kannst, kontaktiere frühzeitig die Niederlassungsbehörde, um zu begründen, warum du noch mehr Zeit für den Abschluss der Integrationsvereinbarung brauchst Konsequenzen: Es drohen Verwaltungsstrafen. Im schlechtesten Fall verlierst du das Aufenthaltsrecht und musst Österreich verlassen. Deutschkenntnisse: Du musst auch gut genug Deutsch sprechen lernen! Ein Nachweis über eine bestandene Deutschprüfung allein reicht daher nicht immer aus. Die Behörde darf nämlich deine Sprachkenntnisse überprüfen und feststellen, ob deine Sprachkenntnisse (trotz bestandener Prüfung) ausreichen.

Ich möchte meine Familie nach Österreich holen

Familiennachzug für Angehörige von Österreicher:innen

Diese Zuwanderung ist von der Quotenpflicht befreit. Erfüllen Mitglieder der Kernfamilie die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen, erhalten sie den Aufenthaltstitel Familienangehörige:r. Sonstige Angehörige von Österreicher:innen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungsbewilligung – Angehörige:r. Dazu gehören zum Beispiel Eltern, volljährige Kinder, Großeltern oder Lebenspartner:innen. Sie gehören nicht zur Kernfamilie und müssen die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen. Sie dürfen nicht in Österreich arbeiten. Vor der Einreise müssen sie eine Haftungserklärung abgeben, dass sie alle Kosten bezahlen, wenn sie in Österreich wohnen werden.

Familiennachzug für Angehörige von Personen aus dem EU/-EWR-Raum und der Schweiz

Sind deine nachziehenden Angehörigen selbst EWR-Bürger:innen oder Schweizer:innen, müssen sie für einen mehr als dreimonatigen Aufenthalt eine Anmeldebescheinigung beantragen. Sind deine Angehörigen Drittstaatsangehörige und zählen sie zum Kreis der engeren Angehörigen, so sind sie zur Niederlassung in Österreich berechtigt und erhalten eine Aufenthaltskarte. Diese ist 5 Jahr lang gültig. Danach kann eine Daueraufenthaltskarte beantragt werden.
Engere Angehörige sind zum Beispiel Ehepartner:innen, Kinder, denen Unterhalt gewährt wird (bis zum 21. Lebensjahr) und Eltern, denen Unterhalt gewährt wird. Sonstige Angehörige (Eltern ohne Unterhalt, Schwieger- und Großeltern) können eine quotenfreie Niederlassungsbewilligung – Angehöriger erhalten.

Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen

Der Familiennachzug ist auf die Kernfamilie beschränkt. Der Familiennachzug ist quotenpflichtig. Das heißt, es gibt pro Jahr eine bestimmte Anzahl an Plätzen in jedem Bundesland. Zusätzlich müssen die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sein.

Kernfamilie

  • Ehepartner:innen – erst ab Vollendung des 21. Lebensjahres
  • eingetragene Partner:innen – erst ab Vollendung des 21. Lebensjahres
  • unverheiratete, minderjährige Kinder – dazu gehören auch Adoptiv- und Stiefkinder

 

Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen sind:

  • ausreichende Existenzmittel
    = Einkommen von mindestens 1.110,26 € für dich, 1.751,56 € für Ehepaare und 171,31 € für jedes Kind.
  • Krankenversicherungsschutz
  • Mietvertrag

Aufenthaltsrecht & -titel

Ich möchte meinen Aufenthaltstitel verlängern

Die Verlängerung deines Aufenthaltstitels ist frühestens 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeit möglich. Du musst den Antrag unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit des alten Aufenthaltstitels einbringen.
Stellst du den Antrag nach Ablauf der Gültigkeit gilt es als Erstantrag. Diesen musst du wieder bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat) im Ausland stellen. Es ist möglich, dass ein solcher Antrag der Quotenpflicht unterliegt.

Wann erhalte ich ein unbefristetes Aufenthaltsrecht?

  • Als EWR-Bürger:in erhältst du ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, wenn du dich 5 Jahre lang rechtmäßig und ununterbrochen in Österreich aufgehalten hast.
  • Als Angehörige:r eines Drittstaates kannst du den Aufenthaltstitel Daueraufenthalt – EU beantragen, wenn du:
    • während der letzten 5 Jahre die ganze Zeit in Österreich wohnen durftest und
    • das Modul 2 der Integrationsvereinbarung erfüllst
  • Asylberechtigte oder subsidiär Schutzberechtigte haben ebenfalls die Möglichkeit, nach Ablauf von 5 Jahren den Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ zu beantragen. Das Aufenthaltsrecht ist nach der Erteilung dieses Aufenthaltstitels unbefristet, die Karte musst du aber alle 5 Jahre verlängern.
Das unbefristete Aufenthaltsrecht kann erlöschen, wenn du dich länger als 12 Monate außerhalb des EWR-Raumes aufhältst.

Hilfreiche Anlaufstellen

Bezirkshauptmannschaft (Kufstein)

Bozner Platz 1, 6330 Kufstein

Dafür muss online ein Termin vereinbart werden.

ZeMiT/AST

Oder in Innsbruck

Hilfreiche Links

Wie lange darf ich in Österreich bleiben?

Das kommt darauf an, aus welchem Land du kommst und welches Visum/Aufenthaltstitel du besitzt. Ohne Arbeit oder sonstigen Tätigkeit (z. B. Studium), darfst du maximal 3 Monate in Österreich bleiben. Dann brauchst du eine Daueraufenthaltsbescheinigung. Bürger:innen aus Drittstaaten brauchen bis zu einem Aufenthalt von 6 Monaten ein Visum und nach diesen 6 Monaten einen Aufenthaltstitel um in Österreich zu bleiben.
Weitere Infos dazu gibt es hier unter Niederlassung in Österreich.

Sonstige Anmeldungen

Auto anmelden

Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, dürfen ein Auto oder einen Anhänger mit ausländischem Kennzeichen einen Monat lang in Österreich verwenden. Danach muss das Auto in Österreich angemeldet werden. Die neue Wohnadresse muss bei einer Zulassungsstelle gemeldet werden.
Weitere Infos dazu hier: Fahren mit ausländischem Kennzeichen

Bevor ein Auto/Motorrad/Moped bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden kann, muss eine in Österreich gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Folgende Unterlagen brauchst du dafür:

  • Ausweisdokument
    (Zulassungsstelle macht eine Abfrage beim Melderegister)
  • Versicherungsbestätigung des Autos
  • Genehmigungsnachweis (eines davon):
    Typenschein/Einzelgenehmigung/Zulassungsnachweis/ letztes Genehmigungsdokument/beide Teile der Zulassungsbescheinigung (Letzteres bei Fahrzeugen aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU.)
  • Bei Neuwagen (eines davon): Kaufvertrag/ Rechnung/Verkaufsbestätigung/Typenschein des/der Eigentümers:in
  • Bei Gebrauchtwagen (eines davon): gültiges Prüfgutachten/persönliche Erklärung der/der Vorbesitzers:in bei der Zulassungsstelle/ Schenkungsvertrag

Weitere Infos dazu hier: Kfz-Zulassung

 

Auch bei der KFZ-Versicherung müssen die aktuellen Daten bekanntgegeben werden. Meist genügt ein Schreiben mit Angabe der neuen Adresse.

Ummeldung/Umschreibung Führerschein = Beantragung eines österreichischen Führerscheins

Wenn ich ein:e Bewohner:in der EU oder des EWR bin, muss ich meinen Führerschein nicht umschreiben lassen. Habe ich als nicht-EU- oder EWR-Bürger:in meinen Wohnsitz in Österreich, gilt mein Führerschein noch 6 Monate lang. Danach muss ich ihn umschreiben lassen. Im Ausnahmefall muss ich auch eine praktische Fahrprüfung machen.

Folgende Unterlagen sind für die Umschreibung nötig:

  • Reisepass
  • ausländischer Führerschein (ggf. mit Übersetzung)
  • Foto (Hochformat 35 x 45 mm)
  • ärztliches Gutachten
  • eventuell Bestätigung der Meldung (erleichtert die Abwicklung bei der Behörde, kann aber auch durch Abfrage der Behörde im Melderegister ersetzt werden)

 

Weitere Informationen findest du unter Checkliste Kfz und Führerschein in Österreich für Drittstaatsangehörige

Strom anmelden

In Österreich kannst du deinen Stromanbieter frei wählen. Dafür kannst du z. B. auf die Homepage von „e-control“ gehen, um dort Stromanbieter zu vergleichen und den Besten für dich auszusuchen. Wenn du einen Vertrag mit einem Stromanbieter abgeschlossen hast, musst du den lokalen Netzanbieter informieren, dass ein Wechsel der/des Bewohners:in der Wohnung/in dem Haus stattgefunden hat. Auch mit dem Netzbetreiber musst du dann einen Nutzungsvertrag abschließen oder du übernimmst den Vertrag der/des Vormieters:in.
Weitere Informationen zur Stromanmeldung gibt es auch hier unter „durchblicker“. (nur auf Deutsch)

Frag bei der Mietvertragsunterzeichnung deine:n Vermieter:in, wer der lokale Netzbetreiber ist.

Hund anmelden

Ist dein Hund älter als 3 Monate, musst du für ihn eine Hundesteuer zahlen. Die Höhe der Hundesteuer bestimmt die Gemeinde. Die Anmeldung erfolgt beim jeweiligen Gemeindeamt oder der Stadtpolizei.

Post weiterleiten

Bei der Post kannst du einen Nachsendeauftrag einrichten. So wird die Post (meistens) 3 Monate lang direkt zu deiner neuen Adresse in Österreich geschickt. In dieser Zeit kannst du überall die Adressänderung bekannt geben. Informationen zum österreichischen Nachsendeauftrag: Nachsendeauftrag Post

Internet anmelden

Internettarife solltest du online vergleichen und schauen, welcher Anbieter bei dir in der Gemeinde verfügbar ist. Hast du dich entschieden? Dann schließe online einen Vertrag ab (manchmal muss ein WLAN-Router gekauft werden).
Weitere Informationen zur Stromanmeldung und ein Vergleich von Internetanbietern gibt es auf „durchblicker“. (nur auf Deutsch)

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