Familie & Soziales

Was muss ich bei einer Schwangerschaft beachten? Gibt es finanzielle Unterstützung durch den Staat?

Schwangerschaft

Du bist schwanger? Dann gibt es verschiedene Dinge zu erledigen und zu organisieren, damit

  • du und dein Kind während und nach der Geburt gesund seid und bleibt
  • ihr euch keine Sorgen um Finanzen machen müsst
  • du nicht bei deinem/r Arbeitgeber:in arbeiten musst

Anmeldung des Kindes

Bei der Geburt deines Kindes kannst du direkt im Krankenhaus die Geburtsurkunde anfordern. Beim jeweiligen Standesamt erhältst du alle weiteren Urkunden und Dokumente. Die erstmalige Ausstellung einer Geburtsurkunde ist für Kinder bis zum 2. Lebensjahr gratis, danach ist ein Beitrag zu bezahlen.

 

Verschiedene Einrichtungen bieten zudem Schwangerschaftskurse und Geburtsvorbereitungskurse an.
Dazu gehören Landeskrankenhäuser, Volkshochschulen, Eltern-Kind-Zentren oder selbstständige Hebammen.
Eltern-Kind-Zentren in Tirol und Hebammen sind unter folgenden Links zu finden:

Viele Informationen zu diesen Themen kannst du in der Broschüre „Unser Baby kommt – Begleitbroschüre zum Mutter-Kind-Pass“ finden. Die Checkliste (Elternkalender) von der Arbeiterkammer Tirol hilft dir, dass du keine Termine (rund um den Mutter-Kind-Pass) vergisst

Bei folgenden Anlaufstellen kannst du dir weitere Informationen zur Schwangerschaft und Geburt, dem Eltern-Kind-Pass, sowie der Elternkarenz und Elternteilzeit einholen:

Kinderbühne

Psychotherapeutische Gruppen für 5 – 14-jährige Kinder in Belastungssituationen

Eltern-Kind-Zentren in der Region

Familien- und Sozialberatungszentrum e.V.

Migrantinnensprechstunde an der Frauenklinik Innsbruck

Universitätsklinik für Frauenheilkunde

Arbeiterkammer Tirol:
Informationen zu Kinderbetreuungsgeld, Elternkarenz, Elternteilzeit, Beschäftigungsverbot

Österreichische Gesundheitskasse Kufstein

Ungewollt Schwanger?

Solltest du schwanger sein, möchtest das Kind aber nicht behalten, so kannst du in Österreich innerhalb der ersten 3 Monate ab Beginn der Schwangerschaft und nach einer Beratung durch eine Ärztin/einen Arzt eine Schwangerschaft abbrechen. Unter bestimmten Umständen ist das auch nach 3 Monaten möglich.

 

Beratungshilfe kannst du bei Familienberatungsstellen, Frauenberatungsstellen oder Frauengesundheitszentren bekommen.

Eltern-Kind-Pass

Der Eltern-Kind-Pass hilft dir, die medizinischen Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft, sowie in den ersten Lebensjahren deines Kindes im Blick zu haben und nicht zu vergessen. Nutze das! Als Schwangere mit Wohnsitz in Österreich erhältst du von deinem betreuenden Arzt einen Eltern-Kind-Pass.
Du musst alle Vorsorgeuntersuchungen für dein Kind absolvieren, um nach der Geburt das komplette Kinderbetreuungsgeld vom Staat zu bekommen. Aktuell heißt der Eltern-Kind-Pass noch Mutter-Kind-Pass und wird als gelbes Heft ausgegeben. In den nächsten Jahren ändert sich aber der Name und den Pass wird es als digitale Version geben.

Kinder: Finanzielle Unterstützung durch den Staat

Familienbeihilfe

Wenn du mit deinem Kind zusammen in einem Haushalt wohnst oder Geld für das Kind bezahlst und sich euer Lebensmittelpunkt in Österreich befindet (auch Adoptiv-, Pflege-, Stief-, oder Enkelkind), bekommst du Familienbeihilfe. Dieses wird automatisch vom Finanzamt ausbezahlt. Das Geld bekommst du, bis dein Kind 18 Jahre alt ist. Danach bekommst du unter bestimmten Voraussetzungen weiter Geld, bis dein Kind den 24. Geburtstag feiert (zum Beispiel, wenn es studiert). Die Familienbeihilfe ist nach Alter und Anzahl deiner Kinder gestaffelt und erfolgt monatlich.

In allen anderen Fällen, z. B., wenn du neu nach Österreich aus einem anderen Land ziehst, ist ein Antrag für die Familienbeihilfe notwendig. Dieser kann elektronisch über FinanzOnline oder per Post an das Finanzamt am Wohnsitz übermittelt werden.

Hier gibt es weitere Infos und das Formular zur Familienbeihilfe.

Kinderabsetzbetrag

Der Kinderabsetzbetrag ist, genauso wie die Familienbeihilfe, eine steuerliche Erleichterung für Familien mit Kindern. Den Kinderabsetzbetrag bekommst du automatisch, wenn du auch die Familienbeihilfe beziehst.
Weitere Infos dazu hier: Kinderabsetzbetrag

Kinderbetreuungsgeld

Das Kinderbetreuungsgeld dient der finanziellen Unterstützung in der intensiven Phase der Kleinkindbetreuung und wird von deiner zuständigen Krankenversicherung ausbezahlt. Es gibt 2 verschiedene Varianten des Kinderbetreuungsgeldes: Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und das Kinderbetreuungsgeldkonto.

 

Voraussetzungen für das Kinderbetreuungsgeld sind:

  • Anspruch bzw. Bezug der Familienbeihilfe für das Kind
  • Lebensmittelpunkt des antragstellenden Elternteils und des Kindes in Österreich
  • ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind
  • die Durchführung der Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen
  • die Einhaltung der Zuverdienstgrenze von max. 7.600,00 € pro Jahr (Stand 2023)

 

Dies gilt für Personen mit rechtmäßigem Aufenthalt in Österreich, nach Vorlage eines Anerkennungsbescheides.
Es gibt hier einen Unterschied zwischen Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten.
Weitere Infos dazu gibt es hier: Kinderbetreuungsgeld

Einkommensabhängig bedeutet, dass du 80 % deines letzten Einkommens bekommst, jedoch maximal 69,83 € täglich (rund 2.100,00 € monatlich).

Infos zur Familienbeihilfe/Kinderabsetzbetrag und Kinderbetreuungsgeld gibt es auch bei der Arbeiterkammer unter: Beihilfe & Förderung

Kinderbetreuungsgeld

Es gibt weitere Zuschüsse für einkommensschwache Familien mit besonderen Betreuungssituationen (z. B., wenn durch Arbeitszeiten oder Fortbildungen, die Betreuung des Kindes nur schwer möglich ist). Hierfür gibt es folgende Zuschüsse:

Kinderbetreuungsbeihilfe des AMS

Förderung für einen kostenpflichtigen Kinderbetreuungsplatz.
Voraussetzungen für die Kinderbetreuungsbeihilfe (mind. eine muss erfüllt sein):

  • Grenze des monatlichen Bruttoeinkommens
  • aktuelle Arbeitsaufnahme
  • Arbeitssuchend oder Besuch Vorbereitung Arbeitsmarkt
  • Ausbildungsbeginn (Studium), vom AMS gefördert
  • Besuch des Unternehmensgründungsprogrammes des AMS
  • Änderung der Arbeitszeit erfordert andere Betreuungszeit
  • Ausfall bisheriger Betruungsperson

Kinderbetreuungszuschuss des Landes Tirol

Förderung der Kinderbetreuung für einkommensschwache Familien.Voraussetzungen für den Kinderbetreuungszuschuss:

  • Obergrenze für Haushaltseinkommen
  • Hauptwohnsitz in Tirol
  • Ausübung einer selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit
  • Teilnahme an einer beruflichen Aus- und Weiterbildung
  • Arbeitssuche (Vormerkung beim Arbeitsmarktservice – AMS)

Wichtig! Bevor diese Förderung beantragt wird, muss vorher das AMS um Unterstützung gebeten werden.

Tiroler KINDERGELD PLUS
Förderung, um einkommensschwache Familien beim Betreuungsaufwand
für ihre Kinder zu unterstützen. Voraussetzungen für das KINDERGELD PLUS:

  • Obergrenze für Haushaltseinkommen
  • Hauptwohnsitz in Tirol
  • für Kinder, welche im betreffenden Kalenderjahr das 2. bzw. 3. Lebensjahr vollendet haben bzw. vollenden werden

Familienratgeber & Familienhotline

Es gibt einen Familienratgeber für ganz Tirol. In diesem sind Anlaufstellen bei bestimmten Fragen und Problemen bzw. Anliegen aufgelistet. Dieser Ratgeber ist auf Deutsch erhältlich: Tiroler Familienratgeber

Zusätzlich gibt es auch eine gratis Familienhotline vom Land Tirol: 0800 800 508

Weitere Anlaufstellen und Hotlines für Beratungen:

InfoEck des Landes Tirols
Info-Homepage zu ganz verschiedenen Themen für Jugendliche, junge Erwachsene, Familien und Senior:innen. Das nächste InfoEck- Jugendinfo gibt es in Wörgl:

Kostenlose Hotline für Jugendliche bei Fragen und Problemen
Rat auf Draht

Innovia
Jugendcoaching, Berufsberatung für Menschen mit Autismus, Bildungs- und Berufsberatung

Familien &
Seniorenhilfe

ZUHÖREN – BERATEN – HELFEN

Jugendschutz in Tirol im Überblick

Alkohol & Rauchen ist erlaubt:

  • ab 16 Jahren: Wein, Bier
  • ab 18 Jahren: hochprozentiger Alkohol (Spirituosen, Alkopops), nikotinhältige Produkte, E-Zigaretten

 

Ausgehzeiten:

  • unter 14 Jahren: bis 23:00 Uhr
  • unter 16 Jahren: bis 01:00 Uhr

 

Weitere Informationen gibt es hier.

Heiraten

Wenn du in Österreich heiraten möchtest, musst du dir beim Standesamt in der jeweiligen Gemeinde einen Termin ausmachen. Dort kannst du dann die Heiratsurkunde beantragen. Mehr Infos auf den Websites der jeweiligen Standesämter.

Menschen mit Behinderung

Welche Unterstützung bekomme ich als beeinträchtigte Person?

Pflegegeld

Das Pflegegeld ist eine zweckgebundene Leistung. Es soll den Mehraufwand, der durch Pflegebedürftigkeit entsteht, teilweise abdecken. Einen Antrag auf Pflegegeld kannst du bei der Pensionsversicherungsanstalt PVA stellen.

Der Behindertenpass Der Behindertenpass dient als Nachweis einer Behinderung (unabhängig von der Beeinträchtigung). Die Ausstellung erfolgt in 3 Sprachen: Englisch, Französisch und Deutsch. Teilweise wird der Pass auch im Ausland anerkannt. Einen Anspruch auf eine finanzielle Leistung hast du dadurch nicht. Allerdings erhältst du durch Vorlage des Behindertenpasses Ermäßigungen bei amanchen Veranstaltungen.

Behindertenparkplatz

Diese Parkplätze sind durch eine Zusatztafel mit dem Behindertensymbol erkennbar. Auf solchen Parkplätzen darfst du nur mit einem Behindertenausweis parken. Lege den Ausweis im Auto hinter der Windschutzscheibe. Allgemeine Informationen zur Barrierefreiheit findest du hier:


Behinderten-Hilfe Tirol
Leistungen der Tiroler Behindertenhilfe

Vereine & Verbände zur Barrierefreiheit

Behindertenhilfe des Landes Tirol:

Bezirkshauptmannschaft

Lebenshilfe Tirol:

Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen

Zivilinvalidenverband (ÖZIV) – Bezirksverein Kufstein:

Interessensvertretung für Menschen mit Behinderung

VertretungsNetz – Standort Wörgl:

Wir vertreten Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder intellektuellen Beeinträchtigung und unterstützen sie dabei, ihre Angelegenheiten zu regeln. Wir beraten und schulen Betroffene und Angehörige.

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