Familie & Soziales
Schwangerschaft
Du bist schwanger? Dann gibt es verschiedene Dinge zu erledigen und zu organisieren, damit
- du und dein Kind während und nach der Geburt gesund seid und bleibt
- ihr euch keine Sorgen um Finanzen machen müsst
- du nicht bei deinem/r Arbeitgeber:in arbeiten musst
Anmeldung des Kindes
Bei der Geburt deines Kindes kannst du direkt im Krankenhaus die Geburtsurkunde anfordern. Beim jeweiligen Standesamt erhältst du alle weiteren Urkunden und Dokumente. Die erstmalige Ausstellung einer Geburtsurkunde ist für Kinder bis zum 2. Lebensjahr gratis, danach ist ein Beitrag zu bezahlen.
Verschiedene Einrichtungen bieten zudem Schwangerschaftskurse und Geburtsvorbereitungskurse an.
Dazu gehören Landeskrankenhäuser, Volkshochschulen, Eltern-Kind-Zentren oder selbstständige Hebammen.
Eltern-Kind-Zentren in Tirol und Hebammen sind unter folgenden Links zu finden:
Bei folgenden Anlaufstellen kannst du dir weitere Informationen zur Schwangerschaft und Geburt, dem Eltern-Kind-Pass, sowie der Elternkarenz und Elternteilzeit einholen:
Kinderbühne
Psychotherapeutische Gruppen für 5 – 14-jährige Kinder in Belastungssituationen
- Bahnhofstraße 53, 6300 Wörgl
- +43 650 8202530
- anne.k@kufnet.at
- www.kinderbühne.at
Familien- und Sozialberatungszentrum e.V.
- Fritz-Atzl-Straße 66, 6300 Wörgl
- +43 650 3276301
Migrantinnensprechstunde an der Frauenklinik Innsbruck
Universitätsklinik für Frauenheilkunde
- Di. 13:00 - 15:00 Uhr
- Ambulanzbereich der Univ.-Klinik für Frauenheilkunde, Frauen-Kopf-Klinik, 2. Stock
- 050 / 504-23060
- lki.fr.ambulanz@tirol-kliniken.at
- Terminvereinbarung: Mo. - Fr. 08:00 - 12:00 Uhr (nach telefonischer Anmeldung)
Arbeiterkammer Tirol:
Informationen zu Kinderbetreuungsgeld, Elternkarenz, Elternteilzeit, Beschäftigungsverbot
- Arkadenplatz 2, 6330 Kufstein
- +43 800 225522 3333
- kufstein@ak-tirol.com
- www.ak-tirol.com
Österreichische Gesundheitskasse Kufstein
- Kronthaler Str. 4, 6330 Kufstein
- +43 5 0766-183712
- kufstein@oegk.at
- www.gesundheitskasse.at
Ungewollt Schwanger?
Solltest du schwanger sein, möchtest das Kind aber nicht behalten, so kannst du in Österreich innerhalb der ersten 3 Monate ab Beginn der Schwangerschaft und nach einer Beratung durch eine Ärztin/einen Arzt eine Schwangerschaft abbrechen. Unter bestimmten Umständen ist das auch nach 3 Monaten möglich.
Beratungshilfe kannst du bei Familienberatungsstellen, Frauenberatungsstellen oder Frauengesundheitszentren bekommen.
Eltern-Kind-Pass
Kinder: Finanzielle Unterstützung durch den Staat
Familienbeihilfe
In allen anderen Fällen, z. B., wenn du neu nach Österreich aus einem anderen Land ziehst, ist ein Antrag für die Familienbeihilfe notwendig. Dieser kann elektronisch über FinanzOnline oder per Post an das Finanzamt am Wohnsitz übermittelt werden.
Hier gibt es weitere Infos und das Formular zur Familienbeihilfe.
Kinderabsetzbetrag
Der Kinderabsetzbetrag ist, genauso wie die Familienbeihilfe, eine steuerliche Erleichterung für Familien mit Kindern. Den Kinderabsetzbetrag bekommst du automatisch, wenn du auch die Familienbeihilfe beziehst.
Weitere Infos dazu hier: Kinderabsetzbetrag
Kinderbetreuungsgeld
Das Kinderbetreuungsgeld dient der finanziellen Unterstützung in der intensiven Phase der Kleinkindbetreuung und wird von deiner zuständigen Krankenversicherung ausbezahlt. Es gibt 2 verschiedene Varianten des Kinderbetreuungsgeldes: Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und das Kinderbetreuungsgeldkonto.
Voraussetzungen für das Kinderbetreuungsgeld sind:
- Anspruch bzw. Bezug der Familienbeihilfe für das Kind
- Lebensmittelpunkt des antragstellenden Elternteils und des Kindes in Österreich
- ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind
- die Durchführung der Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen
- die Einhaltung der Zuverdienstgrenze von max. 7.600,00 € pro Jahr (Stand 2023)
Dies gilt für Personen mit rechtmäßigem Aufenthalt in Österreich, nach Vorlage eines Anerkennungsbescheides.
Es gibt hier einen Unterschied zwischen Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten.
Weitere Infos dazu gibt es hier: Kinderbetreuungsgeld
Einkommensabhängig bedeutet, dass du 80 % deines letzten Einkommens bekommst, jedoch maximal 69,83 € täglich (rund 2.100,00 € monatlich).
Infos zur Familienbeihilfe/Kinderabsetzbetrag und Kinderbetreuungsgeld gibt es auch bei der Arbeiterkammer unter: Beihilfe & Förderung
Kinderbetreuungsgeld
Kinderbetreuungsbeihilfe des AMS
Förderung für einen kostenpflichtigen Kinderbetreuungsplatz.
Voraussetzungen für die Kinderbetreuungsbeihilfe (mind. eine muss erfüllt sein):
- Grenze des monatlichen Bruttoeinkommens
- aktuelle Arbeitsaufnahme
- Arbeitssuchend oder Besuch Vorbereitung Arbeitsmarkt
- Ausbildungsbeginn (Studium), vom AMS gefördert
- Besuch des Unternehmensgründungsprogrammes des AMS
- Änderung der Arbeitszeit erfordert andere Betreuungszeit
- Ausfall bisheriger Betruungsperson
Kinderbetreuungszuschuss des Landes Tirol
Förderung der Kinderbetreuung für einkommensschwache Familien.Voraussetzungen für den Kinderbetreuungszuschuss:
- Obergrenze für Haushaltseinkommen
- Hauptwohnsitz in Tirol
- Ausübung einer selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit
- Teilnahme an einer beruflichen Aus- und Weiterbildung
- Arbeitssuche (Vormerkung beim Arbeitsmarktservice – AMS)
Wichtig! Bevor diese Förderung beantragt wird, muss vorher das AMS um Unterstützung gebeten werden.
Tiroler KINDERGELD PLUS
Förderung, um einkommensschwache Familien beim Betreuungsaufwand
für ihre Kinder zu unterstützen. Voraussetzungen für das KINDERGELD PLUS:
- Obergrenze für Haushaltseinkommen
- Hauptwohnsitz in Tirol
- für Kinder, welche im betreffenden Kalenderjahr das 2. bzw. 3. Lebensjahr vollendet haben bzw. vollenden werden
Familienratgeber & Familienhotline
Es gibt einen Familienratgeber für ganz Tirol. In diesem sind Anlaufstellen bei bestimmten Fragen und Problemen bzw. Anliegen aufgelistet. Dieser Ratgeber ist auf Deutsch erhältlich: Tiroler Familienratgeber
Weitere Anlaufstellen und Hotlines für Beratungen:
InfoEck des Landes Tirols
Info-Homepage zu ganz verschiedenen Themen für Jugendliche, junge Erwachsene, Familien und Senior:innen. Das nächste InfoEck- Jugendinfo gibt es in Wörgl:
- Christian-Plattner-Straße 8, 6300 Wörgl
- +43 664 88 74 23 11
- woergl@infoeck.at
- www.infoeck.at
Kostenlose Hotline für Jugendliche bei Fragen und Problemen
Rat auf Draht
Innovia
Jugendcoaching, Berufsberatung für Menschen mit Autismus, Bildungs- und Berufsberatung
- Rennweg 7, 6020 Innsbruck
- +43 676 84384330
- office@innovia.at
- www.innovia.at
Familien &
Seniorenhilfe
ZUHÖREN – BERATEN – HELFEN
- Bozner Platz 5, 6020 Innsbruck
- 0800 800508
- info@familien-senioreninfo.at
- www.familien-seniorenhilfe.at
Jugendschutz in Tirol im Überblick
Alkohol & Rauchen ist erlaubt:
- ab 16 Jahren: Wein, Bier
- ab 18 Jahren: hochprozentiger Alkohol (Spirituosen, Alkopops), nikotinhältige Produkte, E-Zigaretten
Ausgehzeiten:
- unter 14 Jahren: bis 23:00 Uhr
- unter 16 Jahren: bis 01:00 Uhr
Weitere Informationen gibt es hier.
Heiraten
Wenn du in Österreich heiraten möchtest, musst du dir beim Standesamt in der jeweiligen Gemeinde einen Termin ausmachen. Dort kannst du dann die Heiratsurkunde beantragen. Mehr Infos auf den Websites der jeweiligen Standesämter.
Menschen mit Behinderung
Welche Unterstützung bekomme ich als beeinträchtigte Person?
Pflegegeld
Das Pflegegeld ist eine zweckgebundene Leistung. Es soll den Mehraufwand, der durch Pflegebedürftigkeit entsteht, teilweise abdecken. Einen Antrag auf Pflegegeld kannst du bei der Pensionsversicherungsanstalt PVA stellen.
Behindertenparkplatz
Diese Parkplätze sind durch eine Zusatztafel mit dem Behindertensymbol erkennbar. Auf solchen Parkplätzen darfst du nur mit einem Behindertenausweis parken. Lege den Ausweis im Auto hinter der Windschutzscheibe. Allgemeine Informationen zur Barrierefreiheit findest du hier:
Behinderten-Hilfe Tirol
Leistungen der Tiroler Behindertenhilfe
Vereine & Verbände zur Barrierefreiheit
Behindertenhilfe des Landes Tirol:
Bezirkshauptmannschaft
- Bozner Platz 1, 6330 Kufstein
- +43 5372 6066045
- bh.ku.behindertenhilfe@tirol.gv.at
- www.tirol.gv.at
Lebenshilfe Tirol:
Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen
- Kienbergstraße 5, 6330 Kufstein
- +43 676 88509564
- beratung-ku@lebenshilfe.tirol
- lebenshilfe.tirol/das-sind-wir/
Zivilinvalidenverband (ÖZIV) – Bezirksverein Kufstein:
Interessensvertretung für Menschen mit Behinderung
- Obere Knappenstraße 5, 6323 Bad Häring
- +43 664 3135231 (Reinhard Popien)
- buero@oeziv-kufstein.at
- reinhard.popien@chello.at
- www.oeziv-tirol.at/oeziv_tirol_bezirksvereine/kufstein
- ÖZIV-Beratung: Es findet jeden Samstag von 09:00 - 12:00 Uhr im Krankenhaus Kufstein eine kostenlose Beratung statt
VertretungsNetz – Standort Wörgl:
Wir vertreten Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder intellektuellen Beeinträchtigung und unterstützen sie dabei, ihre Angelegenheiten zu regeln. Wir beraten und schulen Betroffene und Angehörige.
- Kanzler-Biener-Straße 8a, 6300 Wörgl
- +43 5332 75726 (erreichbar: Mo. - Fr. 09:00 - 11:30 Uhr)
- woergl.ev@vertretungsnetz.at
- vertretungsnetz.at/home
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