Gesundheit & Versicherung

Wie kann ich mich versichern? Wie beantrage ich eine e-card und was muss ich über das Gesundheitssystem wissen?

Anmeldung Sozialversicherung

Ab dem ersten Arbeitstag muss der:die Arbeitgeber:in die Beschäftigten versichern. Die Sozialversicherungsnummer erhältst du bei dem/der Arbeitgeber:in. Wenn du nicht oder nur geringfügig angestellt bist (wie Werkunternehmer:innen, Selbstständige, Familienangehörige einer versicherten Person (z. B. durch Arbeitgeber:in), musst du dich selbst bei der Sozialversicherung anmelden.

Österreichische Gesundheitskasse (online oder vor Ort in Kufstein/ Innsbruck):

ÖGK Kundenservice Kufstein

Sozialversicherung der Selbstständigen (online oder vor Ort in Innsbruck):

SVS Kundenservice Innsbruck

Geringfügig bedeutet, dass du pro Monat nicht mehr als 500,91 € verdienst.

e-card

Als Versicherte:r bekommst du eine e-card zum Nachweis eines gültigen Versicherungsstatus. Die e-card muss bei jedem Besuch eines/r Arztes/Ärztin vorgezeigt werden. In Österreich sind die meisten Menschen, die nicht selbstständig sind, bei der österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) versichert. Selbstständige und freiberuflich Tätige sind bei der SVS versichert. Jede Krankenkasse bietet verschiedene Leistungen.

Infos zur österreichischen Gesundheitskasse:
ÖGK Kundenservice Kufstein

Infos zur Sozialversicherung der Selbstständigen:
SVS-Kundencenter Innsbruck

Dir reichen diese Leistungen nicht aus? Zusätzlich kannst du dich privat krankenversichern.

e-card beantragen

Wenn du bereits durch deine Arbeit versichert bist und eine österreichische Behörde ein Foto von dir hat, wird dir die e-card automatisch per Post zugesandt. Sonst kann mit der Sozialversicherungsnummer und einem Foto eine e-card beantragt werden. Dafür musst du:

  • Einen Termin vereinbaren  – Online-Terminvereinbarung e-card Foto
  • Folgendes zum Termin mitbringen
    • ein Passbild (nicht älter als 6 Monate), welches den Kriterien eines Passbildes entspricht
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Sozialversicherungsnummer oder alte e-card
Arztbesuch ohne e-card: Auch nur mit der Sozialversicherungsnummer kannst du einen Arzt/eine Ärztin aufsuchen. Wichtig ist der Hinweis, dass du die e-card noch nicht erhalten hast. Die Sozialversicherungsnummer erhältst du von deinem:deiner Arbeitgeber:in oder per Post von deiner Sozialversicherung.

Sozialversicherungspflicht

In Österreich gibt es die Versicherungspflicht. Das heißt, du musst in Österreich sozialversichert sein. Dafür gibt es eine gesetzliche Sozialversicherung (SV). Infos dazu: www.sozialversicherung.at

 

Die gesetzliche Sozialversicherung beinhaltet eine:

  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Pensionsversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

 

Die Höhe der Sozialversicherung kannst du hier nachlesen: Gesundheitskasse – Infos zum Beitrag.

Nur bei einem monatlichen Bruttogehalt, das über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, zahlst du Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung.

Geringfügig bedeutet, dass du pro Monat nicht mehr als 500,91 € verdienst.
Die gesetzliche Sozialversicherung bezahlt alle Kassenleistungen, die du bei einem medizinischen Krankheitsfall benötigst. Bist du selbstständig, musst du dich selbstständig krankenversichern.
Kinder können kostenlos bei den Eltern mitversichert werden. Ehepartner:innen, eingetragene Lebenspartner:innen oder Lebensgefährt:innen, die nicht selbst versichert sind, können sich mit einem kleinen Beitrag mitversichern lassen.
Wenn du nicht pflichtversichert bist, weil du z. B. geringfügig arbeitest, in Österreich studierst, ein Kind mit Behinderung hast oder Angehörige pflegst, dann kannst du dich bei der österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) selbst versichern. Der Betrag ist individuell und wird von der Versicherungsanstalt geprüft. Hier findest du weitere Infos zum Thema Selbstversicherung: www.gesundheitskasse.at

Krankenversicherung

In Österreich gibt es eine gesetzliche Krankenversicherung. Sie deckt den Großteil der Kosten für kassenärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und damit verabreichte Medikamente ab. Medikamente in der Apotheke sind grundsätzlich kostenpflichtig.


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Welche weiteren Versicherungen könnten wichtig sein?

Neben der Krankenversicherung und der KFZ-Haftpflichtversicherung gibt es weitere wichtige Versicherungen. Diese sind aber nicht verpflichtend:

  • Haushaltsversicherung: Für alles, das in deiner Wohnung zu Schaden kommt
    (z. B. Einbruch, Feuer, Wasserschaden, Unwetter)
  • private Haftpflichtversicherung: Schäden, die du bei anderen verursacht hast, werden von deiner Haftpflichtversicherung bezahlt
  • Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
  • Berufsunfähigkeitsversicherung

Wann gehe ich zum Arzt/zur Ärztin - wann ins Krankenhaus?

Hausarzt/-ärztin = Allgemeinmediziner:innen

Bei Krankheiten oder leichten Verletzungen. Für den Besuch eines/r Hausarztes/-ärztin musst du dir vorher telefonisch einen Termin ausmachen. Ruf am besten zu Beginn der Öffnungszeiten an. Dann wirst du untersucht. Wenn es notwendig ist, wirst du zu einem/r Facharzt/-ärztin überwiesen.

Wenn du während der Arbeitszeit krank bist, musst du dir von deinem Hausarzt/deiner Hausärztin eine Zeitbestätigung holen. Der/Die Arbeitgeber:in braucht diese, damit du auch während des Krankenstandes dein Gehalt erhältst.

Krankenhaus

Gehe bei einem akuten Notfall ins Krankenhaus oder rufe die Rettung über die Nummer 144 an. Die Behandlung in einem öffentlichen Krankenhaus bezahlt die Krankenkasse.

Apotheke

Medikamente bekommst du in der Apotheke. Apotheken haben meist von Montag – Freitag jeweils von 08:00 – 12:30 und 14:30 – 18:00 Uhr geöffnet. Außerhalb der Öffnungszeiten gibt es Notfallapotheken. Eine täglich aktualisierte Liste findest du unter folgendem Link: Öffnungszeiten Apotheken Region Kufstein

Notdienst

Nachts oder am Wochenende gibt es Ärzte/Ärztinnen, die Notdienst haben, wenn andere Ärzte/Ärztinnen nicht geöffnet haben.

 

Allgemeiner Nachtbereitschaftsdienst:
In Tirol ist von Montag – Freitag von 19:00 – 07:00 Uhr, sowie an Wochenenden und Feiertagen ist die diensthabende Arztpraxis des Nachtbereitschaftsdienstes unter der Rufnummer 141 erreichbar.
Eine Übersicht erhältst du hier: Bereitschaftsdienste

 

Zahnarzt/Zahnärztin Notdienste:
Wann welche:r Zahnarzt:-ärztin am Wochenende Notdienst hat,
siehst du hier: Notdienste

Beachte, falls du noch nicht ausreichend Deutsch sprichst! Bei Hausärzten:innen steht ein Dolmetschdienst nur selten zur Verfügung. Bitte erkundige dich im Vorhinein und nimm eine Person deines Vertrauens mit, die Deutsch oder zumindest Englsich spricht. Achtung: Kinder können von manchen Themen emotional überfordert werden. In Krankenhäusern gibt es in der Regel gut funktionierende Dolmetschdienste.

Wichtiges zum österreichischen Gesundheitssystem

Unterschied Kassenarzt/-ärztin - Wahlarzt/ärztin

Kassenarzt/-ärztin: kostenlose Behandlung von Krankenversicherten (= e-card Inhaber:innen) Wahlarzt/-ärztin: Der Besuch ist kostenpflichtig. Manchmal bekommst du einen Teil der Kosten von der Krankenversicherung zurück. Maximal jedoch das Honorar, welches ein Kassenarzt/-ärztin für dieselben Leistungen erhalten würde, davon abgezogen wird ein Selbstbehalt von 20%. Weitere Infos dazu hier.

Vorsorgeuntersuchungen für Erwachsene = Gesundenuntersuchung

Ab dem Alter von 18 Jahren kann jede in Österreich lebende Person einmal im Jahr eine kostenlose Vorsorgeuntersuchung machen. Ziel ist es Erkrankungen im Frühstadium zu erkennen und rechtzeitig zu behandeln. Ab dem 40. Lebensjahr können Frauen eine kostenlose Mammografie (= Brustkrebsfrüherkennung) machen. Ab dem 50. Lebensjahr kannst du alle 10 Jahre eine kostenlose Koloskopie (= Darmspiegelung) machen. Bitte mach immer vorher einen Termin aus!
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